Ausschreibungen

Stadtwerke Essen AG: EU-weites Verfahren "Technische Due Diligence und Analyse des Bestandnetzes" (Los 2)

Stadtwerke Essen AG

Frist
22 Tage · 28. Sept. 2026
Leistung
· CPV 71621000
Region
DEA13
Quelle
EU-Oberschwelle (TED)
Veröffentlicht
07. Sept. 2026
Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand

Die Stadt Essen verfolgt das strategische Ziel, bis spätestens 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Ein zentraler Baustein dieses Transformationsprozesses ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Im Gebiet Essen-Überruhr/Burgaltendorf bestehen derzeit ungenutzte Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Der aktuelle Wärmebedarf von ca. 98,6 GWh/a verteilt sich auf rund 13.110 Wohneinheiten, wobei Erdgas mit einem Anteil von etwa 58 % gegenwärtig die dominierende Versorgungsart darstellt. Weitere 26 % des Bedarfs sind derzeit nicht eindeutig zugeordnet und entfallen auf nicht leitungsgebundene Energieträger. Um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen, hat die Stadtwerke Essen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Diese zeigen, dass die Versorgung der Grund- und Mittellast künftig durch die Nutzung von Grubenwasser, Flusswasser und Klarwasser grundsätzlich gewährleistet werden kann. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden darüber hinaus Flusswasser und Klarwasser als potenzielle Wärmequellen untersucht; diese werden im weiteren Projektverlauf jedoch nicht weiterverfolgt. Als einzige natürliche Wärmequelle verbleibt das Grubenwasser der Zeche Heinrich. Die erzeugte Wärmemenge soll über ein neu zu errichtendes Wärmenetz verteilt werden, das im Endausbau rund 4.137 Gebäude versorgen wird. Die Planung und Errichtung des neuen Niedertemperaturwärmenetzes wird im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW-Modul 1, Leistungsphasen 2-4)" durchgeführt. Ziel ist die anschließende Umsetzung des Vorhabens im BEW-Modul 2 (Bau). Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Fördermittelbescheid über die Bewilligung der beantragten Fördermittel für das BEW1-Modul in einer Höhe erteilt wurde, die nach den verbindlichen Fördermittelbedingungen die Finanzierung des Projektes für das BEW1-Modul einschließlich der hier ausschreibungsgegenständlichen Leistungen sichert. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen kann, sofern der Auftraggeber die Fördermittel für die Durchführung des Gesamtprojekts nicht erhalten sollte. Aktuell liegt noch keine Gestattung für die Errichtung des Niedertemperaturwärmenetzes vor. Der Gestattungsantrag wurde eingereicht.

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