Wartungsverträge Straßenbeleuchtung für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen
ein Teil der Ortsgemeinden auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen (Details siehe Vergabeunterlagen)
- Frist
- 26 Tage · 05. Aug. 2026
- Leistung
- — · CPV 50232100
- Region
- DEB13
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 22. Juni 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.
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