Modernisierung Sportanlage Perlstieg - Objektplanung Freianlagen
Bezirksamt Hamburg-Mitte
- Frist
- 10 Tage · 20. Juli 2026
- Auftragswert
- 137.815 €
- Leistung
- — · CPV 71240000
- Region
- Hamburg
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 18. Juni 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Die Freie und Hansestadt Hamburg plant die Modernisierung der Sportanlage Perlstieg. Die Anlage befindet sich im Stadtteil Hamburg-Wilhelmsburg (Flurstück: 5191). Die Anlage umfasst ein Großspielfeld aus Tenne und einer Flutlichtanlage bestehend aus 2 Masten auf der Ostseite. Die Nutzung findet durch Schulen und Vereine statt und wird ggf. in Zukunft auf zwei fest ansässige Vereine ausgeweitet. Das Tennespielfeld entspricht nicht mehr den aktuellen Hamburg-Standards für den dort stattfindenden Sportbetrieb. Daher soll der Belag abgebrochen werden und ein wettkampfgerechtes Kunststoffrasen-Großspielfeld zzgl. Wege- und Grünflächen entstehen. Der Aufbau und die erforderliche Entwässerung ist auf Grundlage des Baugrundgutachtens zu planen. Die Beregnungsanlage ist abzubrechen und soll nicht wiederhergestellt werden. Der Brunnen ist von einer qualifizierten Fachfirma auszubauen und zu verschließen. Die umliegenden Einbauten sind zu ersetzen. Hierzu zählen: Großspielfeldtore, Jugendfußballtore, Trainerbänke, Abfallbehälter, Sitzbänke und Barrieren (ggf. Flutlichtmasten und Strahler). Der Zustand der Überseecontainer für die weitere Nutzung ist zu prüfen, ggf. müssen diese durch Betonfertiggaragen ergänzt oder ersetzt werden. Die Umsetzung einer Sprunggrube mit Anlauf ist auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Oktober 2026 - Fertigstellung: Oktober 2027 Die Baukosten des Projektes (KG 500) werden auf 0,65 – 1,1 Mio. € Brutto geschätzt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zu-nächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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