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Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RP

Gemeinde Issum, Der Bürgermeister

Frist
21 Tage · 13. Okt. 2026
Leistung
· CPV 71000000
Region
DEA33
Quelle
EU-Oberschwelle (TED)
Veröffentlicht
23. Sept. 2026
Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand

Die Gemeinde Issum beabsichtigt im Ortsteil Sevelen den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit einer Zweifach-Sporthalle, Stellplätzen und Freianlagen. Die Sporthalle soll sowohl dem Schulbetrieb als auch der Nutzung durch örtliche Vereine dienen. Die Freianlagen sollen naturnah gestaltet werden und ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Sport-, und Aufenthaltsmöglichkeiten umfassen. Ziel ist es, attraktive Außenräume mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die Erholung ermöglichen und das soziale Miteinander fördern. Das Plangebiet umfasst eine etwa zwei Hektar große Fläche nördlich der Hoerstgener Straße und östlich der Straße Koetherdyk. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Planung umfasst für das Schulgebäude eine NUF von ca. 3.360 qm und für die Zweifach-Sporthalle ca. 1.750 qm. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 2 ha. Erwartet wird ein flächensparender und wirtschaftlicher Umgang mit dem Grundstück. Die Freianlagenplanung umfasst sämtliche zur Umsetzung des Entwurfes erforderlichen Außenanlagen, insbesondere Schulhof-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, Stellplatzanlagen, Erschließungsflächen sowie Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen. Ein Bebauungsplan existiert für die Fläche bislang nicht, die planungsrechtliche Absicherung für das Vorhaben wird jedoch aktuell bearbeitet. Zudem wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes angestrebt. _______________________________________________________Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. _______________________________________________________

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