Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken
Verbund der Knappschaft Kliniken vertreten durch die Knappschaft Kliniken Solution GmbH
- Frist
- 30 Tage · 14. Aug. 2026
- Auftragswert
- 6.900.000 €
- Leistung
- — · CPV 66114000
- Region
- DEA51
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 16. Juli 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken. Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Full-Service-Kilometerleasing mit bis zu fünf (5) Rahmenvertragspartnern über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Der Auftragnehmer übernimmt die Fahrzeugbereitstellung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher definierten Servicebausteine als einheitliches Leistungsmodell. Die Fahrzeugbereitstellung erfolgt über Einzel-Leasingverträge je Fahrzeug auf Basis der Rahmenvereinbarung. Ziel ist eine End-to-End-Abwicklung des Full-Service-Leasing mit klaren Zuständigkeiten, digitaler Transparenz und geringem administrativem Aufwand für den Auftraggeber. Die Abrufe erfolgen nach einer sachlichen Zuordnungslogik unter Berücksichtigung des konkret nachgefragten Bedarfs. Dabei gilt: • Grundsatz: Soweit mehrere Rahmenvertragspartner den Zuschlag erhalten haben und die konkret nachgefragte Fahrzeugart und den geforderten Leistungsumfang abdecken, erfolgt der Abruf eines Einzelleasingvertrages strikt nach der in der Zuschlagswertung erreichten Rangfolge. • Keine Abrufpflicht außerhalb des angebotenen Leistungsumfangs: Ein Rahmenvertragspartner ist nicht verpflichtet, Fahrzeugarten oder Leistungsbestandteile zu bedienen, die von ihm im Angebot nicht abgedeckt oder nicht angeboten wurden. • Keine zusätzliche Einzelfallabwägung: Soweit nach den vorstehenden Regeln mehrere Rahmenvertragspartner grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl ausschließlich nach Rangfolge. Eine weitergehende Einzelfallabwägung findet grundsätzlich, unbeschadet der nachstehenden Regelungen zur Aussetzung und zum Ausschluss aus der Abrufrangfolge, nicht statt. Die Regelungen zum Aussetzung und Ausschluss aus der Abrufrangfolge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
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