Ausschreibungen / Transport & Logistik
SJB26001 Beförderungsleistungen (Beförderung von Personen u.a. zum Parzivalzentrum, zur HWBV Stupferich und Familienheimfahrten)
Stadt Karlsruhe Hauptamt
- Frist
- 33 Tage · 11. Aug. 2026
- Leistung
- Transport & Logistik · CPV 60130000
- Region
- DE122
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 10. Juli 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Die Beförderungsleistungen (Beförderung von Menschen mit Behinderung von zu Hause zu einer Fördergruppe, von zu Hause ins Parzival-Zentrum, von zu Hause ins HBWV nach Karlsruhe-Stupferich, Familienheimfahrten und von der HWK Neureut in Karlsruhe zum Sport) werden zunächst für ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen wie folgt: Los 1: Der tägliche Fahrdienst von der Hölderlinstr. 1 a in Karlsruhe zur FG Am Kronenberg 6 in 68794 Oberhausen-Rheinhausen und zurück beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 2: Der tägliche Fahrdienst von der Adlerstr. 30 in Karlsruhe über die Zähringerstr. 21 in Karlsruhe zum Parzival-Zentrum in der Parzivalstr. 1 und zur Schwetzinger Str. 60 in Karlsruhe und zurück beginnt am 01.02.2027 und enden am 31.01.2028, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.01.2031 möglich. Los 3: Der tägliche Fahrdienst von der Wesebachstr. 31 b in 76327 Pfinztal nach HWBV Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe-Stupferich und zurück beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 4: Die Familienheimfahrten, ca. 40 pro Jahr, von der Rat-Beil-Str. 29 in Frankfurt nach Lauenburger Str. 54 in Karlsruhe und zurück beginnen am 01.02.2027 und enden am 31.01.2028, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.01.2031 möglich. Los 5: Der tägliche Fahrdienst vom Heinrich-Heine-Ring 84 in Karlsruhe nach HWBV Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe-Stupferich und zurück beginnt am 01.01.2027 und enden am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 6: Der Einzelfahrdienst jeden Montag zum Sport ca. 40 pro Jahr von der HWK-Neureut, Unterer Dammweg 9 in Karlsruhe, zur Vereinigten Turnerschaft Hagsfeld, Schäferstr. 26 in Karlsruhe, und danach ins HWK Wohnheim, Jägersteig 2 in Stutensee, beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.11.2030 möglich. Los 7: Die Familienheimfahrten, ca. 6 pro Jahr, beginnen am 01.01.2027 und enden am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch den Einsatz eines PKWs oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: • Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. • WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9. März 2012, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.
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