ST 26023 Ausschreibung von Planungsleistungen: „Umbau und Erweiterung der Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 59-63, 41466 Neuss“ - Tragwerksplanung
Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement
- Frist
- 19 Tage · 28. Juli 2026
- Leistung
- — · CPV 71300000
- Region
- DEA1D
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 09. Juli 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Umbau und die energetische Sanierung sowie die Erweiterung der Michael-Ende-Schule in Neuss. Hierzu liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Zur Übernahme der erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen sucht der Rhein-Kreis-Neuss geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden, in folgende Lose getrennt, voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung Los 4: Objektplanung Freianlagen Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch einen externen Projektsteuerer begleitet. Mit diesem Verfahren werden die Leistungen zum Los 2 ausgeschrieben: Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung Die Michael-Ende-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache und dient derzeit als Lernort für 195 Schüler*innen. Die Grundschule besteht aus drei Abschnitten, welche von der Maßnahmenumsetzung betroffen sind: einem Neubau, der die offene Ganztagsschule (OGS) und die Mensa beherbergt, einem älteren Schulgebäude mit Klassenräumen sowie einem Verwaltungstrakt. Ab dem Schuljahr 2025/26 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. Für das Jahr 2029 wird eine Schüler*innenanzahl von 212 prognostiziert, verteilt auf 17 Klassen. Die Baumaßnahme verfolgt das Ziel, nicht nur genügend Klassenräume vorzusehen, sondern auch die zurzeit räumlich beengte Situation der Schulverwaltung zu verbessern. Dafür wird der bestehende Verwaltungsbau abgebrochen und durch einen neuen Baukörper ersetzt. Der Neubau nimmt die bestehende Struktur des Rundgangs auf und erweitert sie um daran angrenzende Räume. Die BGF beträgt etwa 3.400 m². Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Schulbetrieb auf ein anderes Schulgebäude verlegt. Die Planung der Interimslösung und des Umzugs übernimmt der Auftraggeber und ist demnach nicht Teil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Die Gesamtmaßnahme ist bis zum 30. September 2029 fertigzustellen. Im Rahmen der Ausführung der Bauleistungen kann die Bildung verschiedener Bauabschnitte erforderlich werden. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme muss den anspruchsvollen Förderbestimmungen Rechnung tragen. Um die Förderfähigkeit zu bewahren, ist eine detaillierte Nachweisführung vorzulegen. Im Zuge der Optimierung der Klassenräume und der Aufenthaltsorte ist das Bestandsgebäude energetisch zu sanieren. Es ist beabsichtigt, Fördermittel nach EnSanRR in Anspruch zu nehmen.
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