Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ohne feste Stromversorgung
Gemeinde Glashütten
- Frist
- 21 Tage · 31. Juli 2026
- Leistung
- — · CPV 63712710
- Region
- DE718
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 02. Juli 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt die Anmietung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur kontinuierlichen Überwachung des fließenden Verkehrs ab dem 01. September 2026 für eine Laufzeit von 48 Monaten.
KI-Angebotsentwurf
Reperta schreibt einen strukturierten Entwurf für genau diese Ausschreibung — geerdet auf Ihr Firmenprofil.
Der KI-Angebotsentwurf ist für angemeldete Nutzer. Anmelden — in 30 Sekunden, ohne Passwort.
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