Rahmenvereinbarung über die EU-beihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
- Frist
- 49 Tage · 28. Aug. 2026
- Leistung
- — · CPV 79100000-5
- Region
- Deutschland
- Quelle
- EU-Oberschwelle (TED)
- Veröffentlicht
- 10. Juli 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Art der Leistung Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die EU-beihilferechtliche juristische und strategische Beratung sowie Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß §§ 107-109 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und dessen nachgeordneten Dienststellen. Dabei ist es vorrangiges Ziel - neben der Beratung/Begleitung des Landes NRW in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission - die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Vorbeugung und Abwendung von Prüfverfahren bzw. Rückforderungen seitens der Europäischen Kommission bei geplanten und realisierten Zuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen an Dritte. Dazu müssen u. a. zielgerichtete Stellungnahmen, Strategien und Argumentationslinien erarbeitet werden, die für das Land NRW positive Entscheidungen der Europäischen Kommission ermöglichen und mögliche Rückforderungen gegenüber den Zuwendungsempfängern und ggf. dem Land verhindern. Die EU-beihilferechtliche Beratung wird durch das Referat VIII A 7 des MUNV durchgeführt und koordiniert. In diesem Rahmen werden Nachfragen und Abstimmungen zum Beihilferecht aus und mit allen Abteilungen des MUNV durchgeführt. Die Umsetzung der beihilferechtlichen Vorschriften bzw. Anpassungen an diese betreffen potenziell alle beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des MUNV. Zu den Aufgaben des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfe gehören u.a. 1. EU-beihilferechtliche Beratung bei und Erstellung/Überarbeitung von Richtlinien und Einzelzuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen, 2. Notifizierungs-/Freistellungsverfahren (Beratung, Begleitung und Erstellung der Unterlagen), 3. Begleitung von Prüf- und Rückforderungsverfahren der Europäischen Kommission (Beratung und Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen, etc.), 4. Beratung zu Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, 5. EU-beihilferechtliche Beratung (Identifikation von Problemkreisen) und Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen für eine adäquate Vertretung der NRW-Förderinteressen u.a. im Zusammenhang mit der Fortentwicklung/Modernisierung/ Überarbeitung der sekundärrechtlichen Vorschriften zum EU-Beihilferecht durch die EU-Kommission. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Geschäftsverteilung und der Erfahrungen aus den letzten Jahren fallen im MUNV die o.g. Begutachtungs- und Beratungsleistungen vor allem in folgenden Aufgabengebieten an: - Förderungen/Zuwendungen im Bereich Naturschutz, Artenschutz, - Förderungen/Zuwendungen im Bereich Wasserwirtschaft, - Förderungen/Zuwendungen im Bereich Umweltbildung, - Förderungen/Zuwendungen im Bereich Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft/ Circular Economy, Umweltwirtschaft, Klimaanpassung, - Förderungen/Zuwendungen im Bereich Luftverkehr, - Förderungen/Zuwendungen im Bereich Mobilität der Zukunft, ÖPNV. Dieser (Aufgaben-) Katalog wird ggf. um weitere Punkte/Vorgänge ergänzt, die u.a. aufgrund der Entscheidungshoheit der Europäischen Kommission bzw. wegen sich ändernder/neu hinzutretender Bedürfnisse und Vorgaben aus den Fachabteilungen des MUNV zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind. Ebenso sind die Prioritäten unter einzelnen Aufgaben/Vorgängen wechselnd und nicht vorhersehbar. Betroffen sind alle aktuellen und geplanten EU-beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des MUNV und des nachgeordneten Geschäftsbereichs. Das Vorhaben (juristische Absicherung durch hochspezialisierte Experten/Expertinnen) muss notwendigerweise in enger Abstimmung mit der Auftragnehmerin erfolgen. Hierdurch wird einerseits sichergestellt, dass die speziellen Belange des MUNV im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden, andererseits erfolgt im Rahmen der Betreuung auch ein nicht unerheblicher Erkenntnisgewinn im MUNV, welcher bei der zukünftigen Aufgabenerledigung nützlich ist. Umfang der Leistung Bezüglich der genannten Aufgabengebiete sowie des dargestellten Aufgabenspektrums des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfen umfasst die Rahmenvereinbarung insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Bearbeitungsaufwands - Rechtsdienstleistungen, welche die Vertretung in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission bzw. die Rechtsberatung zur Vorbereitung von EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EU-Kommission betreffen (z.B. förmliche Prüf- und Rückforderungsverfahren der EU-Kommission). Darüber hinaus ist es möglich, dass Zuwendungen des Geschäftsbereiches in dem Vertragszeitraum Gegenstand neuer Überprüfungs- und Auskunftsverfahren der EU-Kommission werden, - Rechtsdienstleistungen (beihilferechtliche Expertisen/Einschätzungen) im Zusammenhang mit der Planung/Erstellung neuer Fördervorhaben (Förderrichtlinien und Einzelzuwendungen) des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen, - Rechtsdienstleistungen (insbes. Beratungen) im Rahmen der Abgabe evtl. Stellungnahmen des MUNV gegenüber der EU-Kommission zur Fortentwicklung/Überarbeitung der EU-beihilferechtlichen Sekundärvorschriften. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen bestehen sowohl in der - u.U. auch nur kurzen - (telefonischen oder schriftlichen) Beratung des MUNV in allen EU-beihilferechtlichen Angelegenheiten als auch in der Erarbeitung und Fertigung von ausführlichen Stellungnahmen, Schriftsätzen und absendefähigen Vorlagen in den unter I. genannten EU-Beihilfeangelegenheiten. In Einzelfällen sind Termine in Brüssel bei der EU-Kommission in Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen/zu begleiten. Terminliche und sonstige Vorgaben Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, den Bedarf des Auftraggebers terminlich schnell und flexibel, nach Absprache abgestimmt, zu decken. Dies beinhaltet je nach Bedarf und Absprache kurzfristige, mittelfristige und längerfristige Bearbeitungszeiten. In der Regel ist von der Auftragnehmerin regelmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich Stellung zu nehmen und zu beraten. Je nach terminlicher Gebundenheit des Auftraggebers kann sich diese Frist nach Absprache verkürzen. Die Verteilung der abgerufenen Leistung (Stunden) erfolgt nicht gleichmäßig über den gesamten betrachteten Zeitraum der Rahmenvereinbarung, sondern - je nach Abruf/Anfall - konzentriert in Teilzeiträumen. Es können keine verbindlichen Schlüsse für den Bearbeitungsaufwand geschlossen werden. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von Beratungsleistungen. Bei der Beratung und bei den Stellungnahmen zu berücksichtigen sind u. a. die EU-beihilferechtlichen Primär- und Sekundärvorschriften, die Kommissionspraxis, die Rechtsprechung sowie die Entwicklungen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bzw. der nationalen und regionalen Vorschriften. Neben den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen sind ebenso weitere EU-Vorschriften zu beachten und auszuwerten, die u. a. die Ausnahme der Maßnahmen vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen beinhalten können. Im Rahmen eines jeweiligen Einzelauftrags ist als erster Schritt zunächst der Sachverhalt u. a. vor den vorgenannten Punkten zu analysieren und eine erste Einschätzung der weiteren Vorgehensweise dem Auftraggeber regelmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Nach Beratung mit dem Auftraggeber werden - soweit notwendig - mögliche Optionen der weiteren Vorgehensweise tiefergehend schriftlich analysiert und bewertet. Danach erfolgt die Festlegung der Vorgehensweise durch den Auftraggeber. Die erforderlichen Schritte der gewählten Vorgehensweise sind durch die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen. Mögliche Kontakte gegenüber der Europäischen Kommission und anderen Dritten werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber eingeleitet. Die Auftragnehmerin erarbeitet in Abstimmung mit dem Auftraggeber absendefähige Stellungnahmen und Gutachten u. a. für Prüfverfahren und andere unter I. genannte Aufgabenfelder.
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