Bildbeurteilung und -bearbeitung für die eGK
Techniker Krankenkasse
- Frist
- 42 Tage · 16. Nov. 2026
- Leistung
- — · CPV 79961000
- Region
- Hamburg
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 04. Okt. 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt gem. § 291 SGB V für jeden Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Die eGK dient als Nachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ist für Versicherte ab 15 Jahren grundsätzlich mit einem Bild des Karteninhabers auszustatten. Aus diesem Grund fordert die TK bei ihren Kunden ein Bild an. Die angeforderten Bilder können auf dem Postweg eingereicht oder online hochgeladen werden. Die bei der TK eingereichten Bilder werden, so diese nicht online hochgeladen wurden, im ersten Schritt von der TK digitalisiert. Die weitere Bildbeurteilung und -bearbeitung nimmt die TK nicht selbst vor, sondern beauftragt hierfür den Auftragnehmer (AN). Dieser prüft, beurteilt und bearbeitet die Fotos zu eGK-spezifikationskonformen Bildern für die Produktion der eGK.
KI-Angebotsentwurf
Reperta schreibt einen strukturierten Entwurf für genau diese Ausschreibung — geerdet auf Ihr Firmenprofil.
Der KI-Angebotsentwurf ist für angemeldete Nutzer. Anmelden — in 30 Sekunden, ohne Passwort.