Ausschreibungen

Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)

Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle

Frist
27 Tage · 03. Nov. 2026
Leistung
—
Region
Deutschland
Quelle
Unterschwelle (national)
Veröffentlicht
07. Okt. 2026
Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand

Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen. . Mit dem Ende der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zum 31.12.2020 ist auch der Clean Development Mechanism als Mechanismus zur Ausstellung von Zertifikaten für die Kyoto-Periode ausgelaufen. Für Emissionen ab dem Jahr 2021 erwirbt die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr. Stattdessen sollen Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt werden, die mit den Anforderungen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) vereinbar sind. Artikel 6 Absatz 4 des ÜvP etabliert hierfür den Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) als internationalen Kreditierungsmechanismus. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6.4 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz. . Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. . Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsminderungsgutschriften beschafft werden. . Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden: I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes II. Klimaneutrales BMUKN III. Klimaneutrales BMZ IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank VI. Klimaneutrales BASE VII. Klimaneutrales BfS VIII. Klimaneutrales BfN IX. Klimaneutrales BMVg X. Klimaneutrales AA XI. Klimaneutrales UBA . Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 1.101.743 Minderungsgutschriften zu erwerben. . Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.

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