Pilotstudie zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings in Deutschland (EU-PoMS-DE)
Bundesamt für Naturschutz
- Frist
- 60 Tage · 30. Nov. 2026
- Leistung
- —
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 01. Okt. 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring auf EU-Ebene vor. Der erste Berichtszyklus umfasst vier, der folgende sechs Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem Delegierten Rechtsakt (DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU Ebene vergleichbar und auswertbar sind. Nach Abschluss der methodischen Konzeption des Europäischen Bestäubermonitorings (EU PoMS) durch den Delegierten Akt (DA) der KOM (Veröffentlichung Ende 2025) wird die Methodik der verpflichtenden Module im F+E „Umsetzung des EU-Bestäubermonitorings nach dem EU-Wiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) ausgearbeitet und damit eine erste Basis für die nationale Umsetzung von Monitoringmodulen des EUPoMS für Deutschland vorgelegt. Ziel dieses Vorhabens ist die testweise Umsetzung und Weiterentwicklung der nach DA verpflichtenden, und im F+E „Umsetzung des EU Bestäubermonitorings nach dem EUWiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) weiter ausgearbeiteten Module sowie die Entwicklung von Organisationsstrukturen. Im Vorhaben sollen die verpflichtenden Module (Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten) exemplarisch erprobt und methodisch weiterentwickelt werden. Dafür werden Erfassungen mit hauptamtlich Kartierenden durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Vorhabens soll abgeschätzt werden, inwieweit die Module bereits bundesweit umsetzbar sind auch mit Blick auf personelle und finanzielle Ressourcen. Weiterhin müssen u.U. Erfassungskonzepte für einzelne seltene und gefährdete Arten entwickelt und erprobt werden. Des Weiteren wird geprüft, welche fachlichen Aussagen zum Zustand ausgewählter Gruppen der Insekten möglich sind, v.a. ob die erfassten Arten- und Individuenzahlen ausreichen, um die Basis für die geplanten Indikatorenberechnungen zu liefern. Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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