Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Dataport AöR
- Frist
- 21 Tage · 31. Juli 2026
- Leistung
- — · CPV 71630000
- Region
- DEF0B
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 29. Juni 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Nach den Vorschriften und Richtlinien der DGUV, im ArbSchG, den TRBS und der BetrSichV, ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb definierter Prüffristen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen, um den gefahrlosen Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten sicherzustellen.
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