Ausschreibungen

Eigenforschung: Gutachten zur rechtlichen Vereinbarkeit einer nationalen Verantwortung der Hersteller für die Erfassung von Elektro- und Elektronikalt

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle

Frist
34 Tage · 19. Aug. 2026
Leistung
Region
Deutschland
Quelle
Unterschwelle (national)
Veröffentlicht
15. Juli 2026
Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand

Im Zuge der Weiterentwicklung und Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland soll untersucht werden, ob und wie Her-stellern eine nationale (Teil-)Verantwortung für die europäische Sammelquote rechtlich zugewiesen werden kann. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, ob die bislang kollektiv organisierte Zielverantwortung durch eine stärkere Individualisierung ergänzt werden kann, ohne gegen übergeordnetes Recht zu verstoßen. Gegenstand des Gutachtens ist eine rechtliche Bewertung von zwei alternativen Modellen, die unterschiedliche Ansätze zur Ausgestaltung einer solchen Herstellerverantwortung verfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob diese Modelle den Anforderungen des europäischen Primärrechts, der einschlägigen Vorgaben des Abfallrechts - vor allem der WEEE-Richtlinie - sowie den relevanten Bestimmungen des deutschen Steuer- und Kartellrechts standhalten. Ziel ist es, die rechtlichen Spielräume und Grenzen dieser Ansätze systematisch herauszuarbeiten und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit zu bewerten. Auf dieser Grundlage soll eine fundierte Einschätzung darüber ermöglicht werden, inwieweit die untersuchten Modelle geeignet sind, eine effektivere Zielerreichung im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung zu unterstützen, ohne bestehende rechtliche Vorgaben zu verletzen. Die Erweiterte Herstellerverantwortung soll dabei als ein umweltpolitisches Instrument gesehen werden, das Hersteller über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte hinweg in die Verantwortung nimmt. Verankert ist dieses Prinzip unter anderem in der Abfallrahmenrichtlinie (Art. 8) sowie - sektorspezifisch für Elektrogeräte - umgesetzt in der WEEE-Richtlinie. Ziel der Erweiterten Herstellerverantwortung ist es nicht nur, die Finanzierung und Organisation der Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen sicherzustellen. Dar-über hinaus verfolgt sie ausdrücklich vorgelagerte ökologische Lenkungswirkungen: Hersteller sollen bereits in der Produktgestaltung Anreize erhalten, langlebige, reparaturfreundliche und ressourcenschonende Geräte zu entwickeln sowie den Einsatz gefährlicher Stoffe zu reduzieren. Damit sollen die Entstehung von Abfällen möglichst vermieden und der Ressourcenverbrauch insgesamt gesenkt werden. Gegenstand des Gutachtens ist die Analyse der konkreten Umsetzbarkeit einer (Teil-)Quotenverantwortung für Hersteller in den deutschen und europäischen Rechtsrahmen in zwei Reformmodellen (s. ausführliche Beschreibung in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen dazu). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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