Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI für Ingenieurbauwerke
SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche Börde
- Frist
- 21 Tage · 30. Juli 2026
- Leistung
- —
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 08. Juli 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Tragwerksplanung 1.4.1 Planung Tragwerk Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 2 nach § 41 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 41 HOAI
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