Ausschreibungen / Bauleistungen
Sanitärtechnische Anlagen - Neubau Giebel 45, Wuppertal
Stadt Wuppertal
- Frist
- 31 Tage · 09. Okt. 2026
- Leistung
- Bauleistungen · CPV 45332400
- Region
- DEA1A
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 08. Sept. 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Errichtung von sanitärtechnischen Anlagen für den Neubau eines Betriebshofes auf den Gelände des bestehenden Betriebshof Giebel 46 Hauptkomponenten: - 22x WC - Montagelemente für Vorwand, Leichtbau etc. - 9x Montageelement für Urinal - 31x Waschtisch. Montageelement - 5x Hygienesteuerung - 13x Duschpaneel - 34x Elektrische Standarmaturen - 1x Kompakt-Druckerhöhungsanlage - ca. 90m PP-Rohr DN 110 - ca. 60m PP-Rohr DN 50 ca. 24m RL/ nichtrostender Stahl, geschweißt AD 76,1mm ca. 90m RL/ nichtrostender Stahl, geschweißt AD 54mm ca. 21m RL/ nichtrostender Stahl, geschweißt AD 42mm ca. 80m RL/ nichtrostender Stahl, geschweißt AD 35mm ca. 55m RL/ nichtrostender Stahl, geschweißt AD 28mm ca. 185m RL/ nichtrostender Stahl, geschweißt AD 22mm Sanitäre Anlagen für den Neubau eines Betriebshofes auf dem Gelände des bestehenden Betriebshofes am Giebel 46 Zusätzlich zu der Herstellung der Sanitären Anlagen ist die optionale Beauftragung von Wartungsleistungen Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Preise für die Wartungsleistung müssen – neben den Preisen für die Hauptleistungen - von den Bietern in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden und fließen in die Angebotswertung ein. Die Wartungsleistungen können nach Bedarf des Auftraggebers optional abgerufen werden, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der hergestellten Anlage. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der Option. D.h. der zukünftige Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der Wartungsleistungen, ist aber verpflichtet, die Wartungsleistung bei Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber zu erbringen. Mit Zuschlag wird das Optionsrecht Vertragsbestandteil. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stellt keinen neuen Auftrag im rechtlichen Sinne dar. Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabe -und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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