Unterstützung von NDFs zu CITES gelisteten Reptilien durch Kombination molekularer und ökologischer Methoden: Pilotprojekt in Madagaskar
Bundesamt für Naturschutz
- Frist
- 11 Tage · 20. Juli 2026
- Leistung
- —
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 07. Juni 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Deutschland hat sich mit Beitritt zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) im Jahr 1976 verpflichtet, wildlebende Tier- und Pflanzenarten vor einer Gefährdung durch den internationalen Handel zu bewahren. Nach BNatSchG ist das BfN (FG II 1.4) die Wissenschaftliche CITES-Behörde, woraus sich verpflichtende Aufgaben für das BfN ergeben. Die Überprüfung der Nachhaltigkeit (Non Detriment Finding = NDF) bei Einfuhren von nach CITES Anhang II geschützter Arten, bzw. Anhang B der EU-VO 338/97 gemäß der Artikel 42a) selbiger Verordnung stellt eine der Kernaufgaben des BfN als nationale Wissenschaftliche CITES Behörde dar. Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist das BfN auf Daten aus den Herkunftsländern angewiesen. Oftmals sind die Informationen zu Bestandssituationen jedoch dürftig. Dies betrifft u.a. eine Vielzahl an handelsrelevanten Chamäleonarten aus Madagaskar. Deutschland zählt in der EU zu einem der Hauptimportländer lebender Reptilien für den Heimtierhandel, darunter auch madagassische Arten und trägt damit eine besondere Verantwortung für ihren Schutz. Insgesamt 160 madagassischer Reptilienarten sind in den CITES Anhängen gelistet. CITES-Ausfuhrquoten in Madagaskar wurden im internationalen Vergleich historisch am häufigsten gebrochen, was eine unzureichende Korrektur von Ausfuhrquoten durch fehlende Daten zu Populationsgrößen und -dichten nahelegt (Morton, Nijman, & Edwards, 2024). Solche aktuellen, lokalen Daten fehlen insbesondere für madagassische Chamäleons (89 Arten in den CITES-Anhängen), was eine realistische Einschätzung des Gefährdungsstatus durch IUCN und Durchführung von NDFs durch die Wissenschaftlichen CITES Behörden in Madagaskar, aber auch der Einfuhrländer in der EU erschwert. Deutschland und die Wissenschaftliche Prüfgruppe in der EU haben seit vielen Jahren aufgrund mangelnder Bestandsdaten Schwierigkeiten bei der Bewertung der Naturverträglichkeit (NDF) von Einfuhren madagassischer Chamäleonarten für den Heimtierhandel, einer Kernaufgabe des BfN in der Umsetzung von CITES in der EU. In einer genetisch-ökologischen Kombinationsstudie sollen Untersuchungen in ausgewählten durch Wildentnahmen betroffenen Regionen Madagaskars durchgeführt werden. Dabei sollen durch geeignete wissenschaftliche Methoden exemplarisch der Populationszustand und populationsgenetische Eigenschaften verschiedener Chamäleonarten erfasst werden. Die Ergebnisse sollen unmittelbar bei Bewertungen der Nachhaltigkeit von Ein-/Ausfuhren dieser Arten verwendet werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht, und den relevanten madagassischen Behörden und der CITES Gemeinschaft durch das BfN zur Verfügung gestellt werden.
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