FE 02.0509/2026/LGB - „Praxisnaher Umgang mit Gehölz- und Baumpflanzungen zur Anpassung an den Klimawandel“
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
- Frist
- 31 Tage · 07. Okt. 2026
- Leistung
- — · CPV 73000000
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 31. Aug. 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Die schnell fortschreitenden Veränderungen des Klimas nehmen einen großen Einfluss auf unsere bestehenden Ökosysteme. Diese aktuelle Entwicklung hat auch einen direkten Bezug auf die Verkehrssicherheit, da Bäume am Sonderstandort Straße diesen besonders ausgesetzt sind. Gleichermaßen sind Gehölz- und Baumarten bei Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) betroffen. Eine erfolgreiche Umsetzung solcher Maßnahmen hängt wesentlich von der Auswahl klimaresilienter Arten ab, die langfristig eine höhere Dauerhaftigkeit und geringeren Pflegeaufwand ermöglichen. Seit dem 2. März 2020 darf laut § 40 Bundesnaturschutzgesetz das Saat- und Pflanzgut von Gehölzen in der freien Natur nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete (gebietseigen) ausgebracht werden. Allerdings bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit gebietseigener Arten an den Klimawandel. Eine Ausbringung von nicht gebietseigenen Arten kann dort nur durch eine Ausnahmegenehmigung von Genehmigungs- oder Naturschutzbehörden gemäß den Hinweisen des Bundesamtes für Naturschutz erteilt werden. Jedoch ist eine standardisierte Vorgehensweise bei der Ausnahmegenehmigung, die eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten realistisch einschätzt, derzeit nicht gegeben. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Ausbringung von Gehölz- und Baumarten an Straßen außerorts (freie Natur) und bei straßenbezogenen Kompensationsmaßnahmen vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Klimas zu erstellen. Eine Datenbank-Anwendung soll Informationen zur Resilienz, Standorttauglichkeit und Pflegeanforderungen erfassen. Berechtigten Nutzenden der Datenbank sollen die Inhalte ermöglichen auch bei eingeschränkter Verfügbarkeit gebietseigener Arten fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zudem zur Weiterentwicklung technischer Regelwerke beitragen und landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau langfristig verbessern und sichern.
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