Ausschreibungen

„Identifizierung und Beseitigung von Störungen im Lebenszyklus von Zugvögeln, konzeptionelle Entwicklung zur Anwendung auf andere Organismengruppen“ (

Bundesamt für Naturschutz

Frist
33 Tage · 11. Aug. 2026
Leistung
Region
Deutschland
Quelle
Unterschwelle (national)
Veröffentlicht
15. Juni 2026
Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand

Zugvögel durchlaufen innerhalb eines Jahres verschiedene (wiederkehrende) Phasen (z. B. Heimzug, Brutzeit, Wegzug,Überwinterung). Diese sogenannten Lebenszyklen unterscheiden sich neben ihrer zeitlichen und räumlichen Ausdehnung auch dadurch, dass das „Lebensrisiko“ im Sinne einer Überlebenswahrscheinlichkeit sehr ungleichmäßig zwischen den einzelnen Phasen verteilt sein kann. Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Vögel ihren Lebens-(Jahres)zyklus schließen können, werden konzeptionell als “Bottleneck“ definiert. In der deutschen AWZ kann insbesondere der Ausbau der Offshore-Windenergie (70 GW bis 2045) mit Beeinträchtigungen des Vogelzugs einhergehen. Die ausdrückliche Erwähnung des Vogelzugs im Gesetz (WindSeeG) trägt dem Sachverhalt Rechnung, dass Zugvögel zu den Artengruppen gehören, die voraussichtlich am stärksten vom Ausbau der Offshore-Windenergie betroffen sein werden. Die Hauptaufgabe des Vorhabens ist die Rekonstruktion der Lebenszyklen von in Nordsee und Ostsee vorkommender Vögel und die Untersuchung der Auswirkungen der Windkraft (Störung und Mortalität) auf den Schluss der Lebenszyklen. Die relative Bedeutung der Offshore-Windenergie als Bottleneck im Lebenszyklus von Vögeln soll analysiert werden. Die Methode soll am Beispiel der Vögel und der Offshore-Windkraft für die Anwendung auf andere Artengruppen und Gebiete (Stressor-Rezeptor-Systeme) getestet und anwendbar gemacht werden. Schließlich sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Bottlenecks entwickelt und so konkret wie möglich beschrieben werden. Der Schutz mariner Schutzgüter wie der See- und Zugvögel ist eine rechtlich bindende Hauptaufgabe des Bundesamtes für Naturschutz. Für die Verpflichtung, effektive Schutzmaßnahmen für See- und Zugvögel umzusetzen, ist die Kenntnis zentral, wann, wo und warum im Lebenszyklus populationsbedeutsame Gefährdungen bestehen und wie sie abzustellen sind. Dafür liefert das Vorhaben die Grundlagen und das methodische Instrumentarium. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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