Ausschreibungen

Dienstleistungen in der Offenlandpflege-Moorentkusselung im Bundesforstbetrieb Grafenwöhr, VOEK 297-26

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Frist
27 Tage · 05. Aug. 2026
Leistung
· CPV 77200000
Region
Deutschland
Quelle
Unterschwelle (national)
Veröffentlicht
21. Juni 2026
Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand

Entfernung aufkommender Gehölzvegetation zur Offenhaltung und Regeneration der Moorflächen im Bundesforstbetrieb Grafanwöhr. Ziel ist die Wiederherstellung beziehungsweise Sicherung des naturnahen Moorzustandes unter Beachtung forstlicher und naturschutzfachlicher Belange. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung! --- Leistungsumfang: - Am Röthelweiher (Abteilung 33): geschätzte Arbeitsfläche 5,6 Hektar und max. Arbeitsfläche 8 Hektar. - Haueisen (Abteilung 36): geschätzte Arbeitsfläche 4,2 Hektar und max. Arbeitsfläche 6 Hektar. Die angengebenen Werte sind Schätzwerte, welche zusammen mit den ebenfalls dargestellten maximalen Mengen einen ungefähren Rahmen vorgeben sollen. Diese geschätzten voraussichtlichen Mengen auf den beiden Leistungsflächen basieren auf Erfahrungen aus den letzten Jahren und können aus den verschiedensten Gründen nach oben oder unten abweichen (siehe Anl. C-03b Punkt 2.2 der Ausschreibungsunterlagen). Abgerechnet wird daher nur nach den tatsächlich angefallenen Mengen! Zudem besteht für diesen vorgegebenen Rahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Es ist jedoch mit einer ungefähren Arbeitsfläche von ca. 10 Hektar zu rechnen. --- Der geschätzte Auftragswert beträgt 60.760,00 € netto. --- Ausführungsbedingungen nach § 45 Abs. 2 UVgO: - Die militärische Nutzung geht auf jeden Fall vor anderen Nutzungen des Geländes. Die US-Streitkräfte sind berechtigt, jederzeit und ohne Zustimmung des Leistungserbringers die Bearbeitungsflächen für militärische Zwecke zu benutzen, ggf. zu sperren und alle Maßnahmen zu treffen, die die jeweilige Aufgabe erfordern. Sie sind insbesondere berechtigt, Bodenveränderungen vorzunehmen, Anlagen jeder Art (z. B. Bauwerke, Straßen, Erdanlagen, Leitungen, Sperren, Ziele, Zäune, etc.) zu errichten, zu unterhalten, zu verändern und zu beseitigen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu treffen oder ihm durch diesen Vertrag eingeräumte oder sonstige Rechte auszuüben, durch welche die beabsichtigte militärische Benutzung beeinträchtigt würde. - Während einer Life-Fire-Übung (Übung mit scharfem Schuss) oder bei sonstigen gefährlichen Übungen (z. B. mit Sprengungen, gepanzerten Fahrzeugen oder Hubschraubern) darf sich der Leistungserbringer nur in durch den zuständigen Revierleiter zuvor festgelegten Rückzugsgebieten aufhalten. - Der Zugang kann nur über 3 bewachte Kontrollpunkte erfolgen, d. h. lange Wartezeiten und Anfahrtswege zu den Einsatzorten. - Die Schießbahnbelegungen werden dem Bundesforstbetrieb ca. 2-4 Tage im Voraus mitgeteilt, kurzfristige Änderungen sind üblich. - Weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen der Betretungsmöglichkeiten in den Sicherheitsbereichen ergeben sich aus Sonderübungen mit nochmals erweiterten Sicherheitsbereichen. Derartige Sonderübungen finden mehrfach im Jahr mit zum Teil mehrwöchiger Dauer statt. - Verbindliche Auskünfte über räumliche oder zeitliche Sperrmaßnahmen, z. B. auf Grund des Schieß- und Übungsbetriebes, erteilen ausschließlich die jeweiligen Flächennutzer. - Die für den Truppenübungsplatz notwendige Betretungsgenehmigung (lange Vorlaufzeiten) mit der entsprechenden Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis, Wohnungsblatt etc.) besorgt sich der Auftragnehmer selbständig. - Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung (Anl. C-04d der Ausschreibungsunterlagen) von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen. --- Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

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