Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten s
SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche Börde
- Frist
- 21 Tage · 30. Juli 2026
- Leistung
- —
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 08. Juli 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der Umgebung
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