Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Baden-
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Frist
- 13 Tage · 22. Juli 2026
- Leistung
- — · CPV 50711000
- Region
- Bonn
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 03. Juni 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Die ausgeschriebene Leistung ist in insgesamt sechs Gebietslose aufgeteilt. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Sicherheitstechnische Prüfung - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Der Auftrag umfasst folgende Anlagen: Los 1: insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 2: insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore Los 3: insgesamt 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 4: insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore Los 5: insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 6: insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore --- Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. --- Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung: ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht! --- Die AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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