Kurierdienstleistungen Interner Service Chemnitz
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Frist
- 28 Tage · 06. Aug. 2026
- Leistung
- — · CPV 64000000
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 05. Juli 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Kurierdienstleistungen für den Internen Service Chemnitz mit den Agenturen für Arbeit Annaberg-Buchholz, Plauen und Zwickau Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Chemnitz (Sachsen) mit den Agenturen für Arbeit (AA) Annaberg-Buchholz, Plauen und Zwickau sowie den dazugehörenden Geschäftsstellen (GSt). Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Los 1: Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz mit Geschäftsstellen Los 2: Agentur für Arbeit Plauen mit Geschäftsstellen Los 3: Agentur für Arbeit Zwickau mit Geschäftsstellen Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an sonstigen Schließtagen). Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenpläne - Anlagen 3 bis 5). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/ Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen insbesondere des Postgesetzes (PostG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal ist zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses vor Arbeitsaufnahme vom Auftragnehmer über die vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu unterrichten und und auf die Wahrung des Postgeheimnisses nach dem PostG zur Einhaltung zu verpflichten. Die Dokumentation der Verpflichtung muss mit dem vom Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordruck C.3 (Erklärung Postgeheimnis - mit Merkblatt) erfolgen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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