Adressdatenbereinigung im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
- Frist
- 28 Tage · 07. Aug. 2026
- Leistung
- — · CPV 79570000
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 07. Juli 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag zur Bereinigung und Ermittlung zustellungsfähiger inländischer Anschriften von Unternehmen und deren gesetzlichen Vertretern in einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Gemäß § 335 HGB obliegt es dem Bundesamt für Justiz, bei pflichtwidriger Unterlassung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und anderen Rechnungslegungsunterlagen von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen. Das Bundesamt für Justiz erstellt zu diesem Zweck Bescheide, die mittels Zustellungsurkunde an die betroffenen Unternehmen versandt werden. Namen und Anschriften der offenlegungssäumigen Unternehmen erhält das Bundesamt für Justiz über die das Unternehmensregister führende Stelle in der Regel aus den Handelsregistern der Länder. In den Fällen, in denen eine Zustellung an das Unternehmen unter der Unternehmensadresse erfolglos geblieben ist, erfolgt die Zustellung unter der Adresse des gesetzlichen Vertreters dieses Unternehmens. Gegenstand der Ausschreibung sind Adressdatenbereinigungsmaßnahmen bei fehlerhaften oder fehlenden Adressdaten inländischer Unternehmen sowie die Ermittlung von Namen, Vornamen und inländischen Anschriften gesetzlicher Vertreter offenlegungssäumiger inländischer Unternehmen. Mit gesetzlichen Vertreter sind auch Liquidatoren gemeint, die die in Liquidation befindlichen Unternehmen, vertreten. Die Ermittlung der Adressdaten umfasst insbesondere folgende Informationen: - Straße einschließlich Hausnummer - Postleitzahl (PLZ) - Ort - Ggf. weitere Daten, die die Anschrift betreffen Grundsätzlich sind alle Daten einer Anschrift zu liefern, die gewährleisten, dass Bescheide erfolgreich zugestellt werden können. Daneben benötigt der Auftraggeber in bestimmten Fällen, die Information, ob über das Vermögen eines inländischen Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
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