Unterhalts- und Grundreinigung für die Schulliegenschaften Schulzentrum Geretsried und Franz-Marc-Schule
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Frist
- 32 Tage · 12. Okt. 2026
- Leistung
- — · CPV 90911200
- Region
- DE216
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 10. Sept. 2026
- Bekanntmachung
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Leistungsgegenstand
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für zwei Schulliegenschaften in Geretsried aus. Leistungsorte sind das Schulzentrum Geretsried, Adalbert-Stifter-Straße 14, bestehend aus dem Gymnasium Geretsried, der Staatlichen Realschule Geretsried und den Turnhallen des Schulzentrums, sowie die Franz-Marc-Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum), Robert-Schumann-Weg 5, bestehend aus dem 1. Bauabschnitt einschließlich Container, dem 2. Bauabschnitt und der Turnhalle. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie die Grund- und Sonderreinigung von insgesamt 692 Räumen mit einer Grundfläche von 30.643,49 m²; die Jahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung beträgt 4.726.817,90 m². Die Reinigung erfolgt innerhalb verbindlich vorgegebener Reinigungszeiten außerhalb des Schulbetriebs; die Turnhallen sind werktags bis 07:30 Uhr fertigzustellen. Vorgegeben sind ferner Mindestanwesenheitszeiten der Objektleitung und des Vorarbeiterpersonals, ein elektronisches Qualitätskontrollsystem mit wöchentlicher Raumkontrolle sowie eine elektronische, manipulationssichere Anwesenheitszeiterfassung. Die Leistungszeit beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2028. Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31. Dezember 2031; danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird. Für die Kalkulation sind verbindliche Vorgaben zu beachten: Mindestlohngruppen 1 und 4 des Rahmentarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk, ein Mindeststundenverrechnungssatz von 26,80 Euro in der Unterhaltsreinigung sowie maximale Reinigungsleistungswerte je Raumgruppe. Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe ist verpflichtend.
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