Biodiversitätskriterien in der Beschaffung - Einführung, Umsetzung u. praxisbezogene Konkretisierung
Bundesamt für Naturschutz
- Frist
- 22 Tage · 28. Sept. 2026
- Leistung
- —
- Region
- Deutschland
- Quelle
- Unterschwelle (national)
- Veröffentlicht
- 20. Aug. 2026
- Bekanntmachung
- Original ansehen ↗
Leistungsgegenstand
Ziel: Laut NBS 2030 soll bis 2027 sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die öffentliche Beschaffung auch Aspekte der Biodiversität Berücksichtigung finden. Hierfür liegen bereits erste Grundlagen vor. Um dies jedoch umfassend zu erreichen, sollen bestehende Ansätze bzw. Analysen zu ausgewählten Biodiversitätskriterien zu einzelnen Produktgruppen, die insbesondere relevant sind für die Biodiversität und öffentliche Beschaffung, vertieft, der Prozess begleitet und weiterentwickelt werden. Maßnahmen: Im Rahmen eines Vorläufervorhabens wurden für die Produktgruppen Papierprodukte/Druckerzeugnisse, Lebensmittel und Speisen (Kantinenbewirtschaftung) und Cateringdienstleistungen Empfehlungen zur Förderung der Biodiversität in Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (AVV) des Bundes erarbeitet. Diese Empfehlungen sehen konkrete inhaltliche Anforderungen an die Beschaffungsgegenstände vor, deren Einhaltung einen besseren Schutz der Biodiversität bei der Beschaffung des Bundes zur Folge hat. Das Vorhaben soll dazu dienen, veröffentlichungsfähige Handreichungen bzw. Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der AVV zu erstellen in Form von kurzen Praxisleitfäden zu erstellen. Darüber hinaus soll in Kooperation mit relevanten Bundesbehörden praxisbezogene Schulungsmaßnahmen bzw. (online) Dialoge für Praktiker*innen aus der Beschaffung durchgeführt werden. Hintergrund: Das Vorhaben baut auf den Ergebnissen des Vorhabens „Biodiversitätskriterien in der Beschaffung II Weiterentwicklung und praxisbezogene Konkretisierung von Biodiversitätskriterien in ausgewählten Produktgruppen der öffentlichen Beschaffung des Bundes“(FKZ 3518 81 1100) auf und entwickelt den begonnenen Prozess fort. Das Vorhaben und die praktische Konkretisierung/Umsetzung der AVVs dienen zur Erfüllung des Maßnahmenprogramms Nachhaltige Entwicklung (Weiterentwicklung 2021). Auch in der NBS 2030 spielt die biodiversitätsfreundliche Beschaffung eine Rolle.
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